Fronleichnam
Fronleichnam wird 60 Tage nach Ostersonntag gefeiert. Es ist ein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen.
Fronleichnam Feiertag Bundeslaender: Wo ist 2026 frei?
Fronleichnam 2026 ist am Donnerstag, 4. Juni 2026. Gesetzlicher Feiertag ist Fronleichnam in Baden-Wuerttemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Teilen von Sachsen und Thueringen gelten regionale Sonderregelungen.
Kein gesetzlicher Feiertag ist Fronleichnam 2026 in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Dort ist der 4. Juni 2026 in der Regel ein normaler Arbeitstag.
Die kompakte Liste mit Bundeslaendern, Arbeitsalltag, Schule, Einkaufen und Brueckentag finden Sie im Ratgeber Fronleichnam 2026 nach Bundesland.
Fronleichnam — Datum 2025 bis 2027
| Jahr | Datum | Wochentag |
|---|---|---|
| 2025 | 19.06.2025 | Donnerstag |
| 2026 | 04.06.2026 | Donnerstag |
| 2027 | 27.05.2027 | Donnerstag |
In welchen Bundesländern ist Fronleichnam Feiertag?
Fronleichnam ist in 8 von 16 Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag.
Bedeutung und Hintergrund von Fronleichnam
Fronleichnam wird 60 Tage nach Ostersonntag gefeiert. Es ist ein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen.
Geltungsbereich von Fronleichnam in den Bundesländern
Fronleichnam wird am 60. Tag nach dem Ostersonntag gefeiert und fällt somit immer auf einen Donnerstag. Es ist kein bundeseinheitlicher Feiertag, sondern gilt gesetzlich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Zudem gibt es in Sachsen und Thüringen regionale Sonderregelungen: In Sachsen gilt Fronleichnam in bestimmten sorbischen Gemeinden, in Thüringen im überwiegend katholisch geprägten Eichsfeld als gesetzlicher Feiertag.
Bedeutung und katholische Tradition
Der Name „Fronleichnam“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen („vron“ für Herr und „lichnam“ für Leib) und bedeutet „Leib des Herrn“. Das Fest wurde im 13. Jahrhundert gestiftet und feiert die leibliche Gegenwart Christi im Sakrament der Eucharistie. Geprägt ist der Feiertag von festlichen Prozessionen, bei denen die Monstranz mit der Hostie unter einem Baldachin (dem „Himmel“) durch die geschmückten Straßen getragen wird.
Grenzüberschreitender Berufsverkehr und Einkaufen
Weil Fronleichnam in bevölkerungsreichen Bundesländern wie NRW und Hessen ein Feiertag ist, in angrenzenden Ländern wie Niedersachsen oder Hamburg jedoch nicht, kommt es an diesem Donnerstag regelmäßig zu dichtem Verkehr an den Landesgrenzen. Viele Menschen nutzen den freien Tag für Shoppingtouren im angrenzenden Nicht-Feiertagsland, was in Städten wie Osnabrück oder Bremen für volle Einkaufsstraßen und Parkhäuser sorgt.
💡 Urlaubstipp & Brückentage für Fronleichnam
Fronleichnam ist der klassische Brückentag-Kandidat. Da der Feiertag immer auf einen Donnerstag fällt, sichert der Einsatz eines einzigen Urlaubstags am darauf folgenden Freitag ein langes viertägiges Wochenende, das sich ideal für Kurzurlaube oder Städtetrips im Frühsommer eignet.
Fronleichnam ist ein regionaler Feiertag und gilt nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen. In den anderen Bundesländern ist dieser Tag ein regulärer Arbeitstag.
Planung und Datenhinweis
Die Datumsangaben auf dieser Seite werden fuer alle unterstuetzten Jahre gemeinsam dargestellt, damit Sie Veraenderungen des Wochentags sofort sehen. Bei beweglichen Feiertagen wird das Datum aus dem Ostertermin berechnet; bei festen Feiertagen wird das Kalenderdatum jahrweise fortgeschrieben.
Fuer die praktische Planung ist der Geltungsbereich entscheidend: Bundesweite Feiertage gelten in allen 16 Bundeslaendern, regionale Feiertage nur in den oben markierten Laendern. Lokale Sonderfaelle werden im Text erwaehnt, ersetzen aber keine rechtsverbindliche Auskunft von Behoerden, Schulen oder Arbeitgebern.